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Energiewende beschleunigen – Die Bundesregierung

Onshore Windkraftanlage in Schleswig-Holstein

 

Foto: Siemens AG
Mit Wind Energiewende beschleunigen
Im Energiekonzept 2050 ist die Atomenergie die Brücke ins Zeitalter der erneuerbaren Energien. Die Brücke könnte nun kürzer ausfallen. Die regenerative Energieversorgung soll schneller erreicht sein. 

Wegen des Reaktorunglücks in Japan sucht die Bundesregierung nach Wegen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien. Zentrale Ziele sind: Investitionen in Windenergie, die Anpassung der Infrastruktur und zusätzliche Anstrengungen zur Effizienzsteigerung.

Mehr erneuerbare Energien schon 2020

Die bisherigen Pläne sahen eine Verdopplung des Anteils der regenerativen Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2020 vor. Aktuelle Szenarien zeigen, dass die erneuerbaren Energien in zehn Jahren bereits 40 Prozent zur Stromversorgung beitragen können. Dabei wird eine Steigerung um 12 Terawattstunden (TWh) pro Jahr als realistisch angesehen (1 Terawattstunde = 1 Milliarde kWh).

Problem Grundlastversorgung

Der Ausbau erneuerbarer Energien allein reicht aber nicht aus, um den Energiebedarf zu decken. Denn Wind- und Sonnenenergie schwanken. Strom soll aber verfügbar sein, wenn man ihn braucht.
Derzeit speisen die Erzeuger Wind- und Sonnenenergie ein, wie sie anfallen. Liefern diese Quellen keinen Strom, springen Kohle- und Kernkraftwerke ein.
Welche Bedeutung die kontinuierliche Verfügbarkeit der Energie hat, verdeutlicht der Vergleich von zwei Zahlen: Kernenergie hat einen Anteil von 23 Prozent an der Stromversorgung. Sie trägt aber 45 Prozent der Grundlast, also den Anteil, der dauerhaft verfügbar sein muss. Fünfhundert Windräder auf See haben zwar die Leistung eines Kernkraftwerks. Sie laufen aber nur etwa in der Hälfte der Zeit, während ein Kernkraftwerk rund um die Uhr Strom liefern kann.

Damit die erneuerbaren Energien die wichtigste Energiequelle werden, müssen wir zwei Probleme lösen. Wir brauchen

  • Energiespeicher, um die Schwankungen abzufangen und
  • leistungsfähige Netze, durch die der Strom zum Verbraucher gelangt.

Nationaler Pakt für Netze

Anfang 2011 hat der Gesetzgeber die Grundlagen für Erleichterungen bei den Planungen und Genehmigungen der Netze gelegt. Zudem hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) den „Nationalen Pakt für Netze“ ins Leben gerufen. Der Netzausbau sei die entscheidende Stellschraube, damit der Strom aus den erneuerbaren Energien auch bei den Verbrauchern ankomme, erläutert Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle. „Unser Bedarf an neuen Netzen ist gigantisch. Diese besonderen Herausforderungen verlangen besondere Kraftanstrengungen. Daher haben wir die Netzplattform geschaffen“, so Brüderle weiter.
Arbeitsgruppen befassen sich mit unterschiedlichen Aspekten: Von der Anbindung der offshore-Windenergie, über Genehmigungsverfahren für neue Leitungen bis hin zur gesellschaftlichen Akzeptanz.

Im März hat das BMWi Eckpunkte für ein Gesetz zur Beschleunigung des Netzausbaus vorgelegt.

Um die Schwankungen der erneuerbaren Energien auszugleichen, muss das Stromnetz zu einem flexiblen, „denkenden“ System werden, einem Smart Grid (intelligenten Netz): Eine kommunikative Vernetzung und Steuerung von Stromerzeugern, Speichern und  Verbrauchern, um Gewinnung, Speicherung, Verteilung und die Netzspannung zu optimieren.

Der Verbraucher braucht, um Bestandteil eines solchen intelligenten Netzes zu sein, einen so genannten Smart Meter. Dieser ist zum Beispiel in der Lage, die schwankende Preise innerhalb eines Tages auszulesen und darauf zu reagieren. Es gibt bereits innovative Lösungen für dezentrale, flexible Komponenten, die aber noch nicht flächendeckend einsetzbar sind. Zum Beispiel hocheffiziente Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen für Wohnhäuser, die Heizwärme und Strom produzieren. Sie sind so gesteuert, dass sie den Strom dann einspeisen, wenn er besonders knapp ist. So wirken sie als sinnvolle Ergänzung zu Wind und Sonne.

Eine andere Überlegung setzt Elektroautos gezielt als Speicher im System ein. Die Batterie lädt auf, wenn Strom im Überfluss da ist. Benötigt das Auto den Strom nicht fürs Fahren, könnte die Batterie sogar wieder Strom einspeisen, wenn er gerade knapp ist.
Anreiz für solche Verfahren ist heute schon der Preis. Er steigt, wenn die Nachfrage hoch und das Angebot gering ist. Solche Modelle können also auch lukrativ sein.

Weitere Informationen zu Intelligente Netze

17 Prozent Strom aus regenerativen Quellen

Die Erneuerbaren haben nach vorläufigen Berechnungen 2010 bereits einen Anteil von 17 Prozent an der Stromversorgung. Mit rund sechs Prozent Anteil an der gesamten Stromerzeugung war Windenergie wieder die wichtigste Säule. Biogas und  Photovoltaik haben ihre Anteile deutlich gesteigert. Der Solarstrom konnte seinen Beitrag auf rund 2 Prozent nahezu verdoppeln.

Elf Prozent des Gesamtenergiebedarfs

Der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch für Wärme stieg von 9,1 Prozent im Jahr 2009 auf knapp 10 Prozent im Jahr 2010. Ihr Anteil am Kraftstoffverbrauch erhöhte sich leicht auf 5,8 Prozent (2009: 5,5 Prozent). Insgesamt konnten die erneuerbaren Energien damit 2010 bereits etwa 11 Prozent des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs an Strom, Wärme und Kraftstoffen decken. Dies liegt deutlich über dem Wert von 2009 mit 10,4 Prozent. Das ist besonders bemerkenswert, weil der Gesamtenergiebedarf deutlich über dem Vorjahresniveau lag: wegen des wirtschaftlichen Aufschwungs und der kalten Witterung.

Gut fürs Klima und die Wirtschaft

Auch hinsichtlich ihres Beitrags zum Klimaschutz konnten die erneuerbaren Energien weiter zulegen. Ihr Einsatz hat 2010 rund 120 Millionen Tonnen Treibhausgase vermieden (2009: 111 Millionen Tonnen). Allein durch die Wirkung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) waren das rund 58 Millionen Tonnen.
Auch ihre Bedeutung als Wirtschaftsfaktor steigt stetig. Die Investitionen in erneuerbarer Energien lagen 2010 mit rund 26 Milliarden Euro nochmals etwa ein Viertel höher als 2009 mit 20,7 Milliarden Euro.
Die mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien verbundene Beschäftigung spiegelt diese Entwicklung wider. Sie ist 2010 erneut gestiegen und liegt nach aktuellen Schätzungen inzwischen bei rund 370.000 Arbeitsplätzen. Gegenüber 2009 (rund 339.500 Beschäftigte) ist dies ein Plus von etwa 8 Prozent, seit 2004 (rund 160.500 Beschäftigte) deutlich mehr als eine Verdopplung.

Bundesregierung.deWind

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Solarenergie bleibt rentabel – Regierung online

Mitarbeiter auf dem Dache eines riesigen Photovoltaik-Kraftwerkes.
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Foto: picture-alliance/ ZB
Eine Erfolgsgeschichte: Photovoltaik auf Dächern und in Sonnenkraftwerken.

Der Ausbau der Photovoltaik ist eine Erfolgsgeschichte. Allein in den vergangenen zwei Jahren hat sich die Solarstromleistung verdoppelt. Nicht zuletzt, weil die Preise für die Anlagen deutlich gesunken sind. Jetzt werden die Vergütungssätze an die Preis- und Kostenentwicklungen angepasst. Ohne Korrekturen am Erneuerbare-Energien-Gesetz käme es zu einer so genannten Überförderung. Schließlich finanzieren die  Verbraucher diese Gewinne durch die Umlage auf die Stromrechnung.

Die Kosten für Solaranlagen sind allein im Jahr 2009 um durchschnittlich rund 30 Prozent gesunken. Wahrscheinlich sinken die Preise 2010 um weitere zehn bis 15 Prozent. Deshalb korrigierte das Bundeskabinett das Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Auch mit den vorgesehenen Änderungen kann die solare Energiegewinnung in Deutschland weiter ausgebaut werden. Auch künftig wird die Einspeisevergütung die durchschnittlichen Kosten für eine Anlage wieder einspielen.

Die Auswirkungen auf den Verbraucherstrompreis fallen mit der Reduzierung aber deutlich geringer aus. Ohne die Korrektur hätten voraussichtlich 5,3 Milliarden Euro im Jahr durch die Umlage finanziert werden müssen. Die Kosten können nun auf voraussichtlich 3,4 Milliarden Euro begrenzt werden.

Was ändert sich?

  • Für Dachanlagen: Zum 1. Juli 2010 wird die Vergütung einmalig um 16 Prozent abgesenkt. Hinzu kommt zum Jahresende eine weitere ohnehin vorgesehene Absenkung um neun Prozent.
  • Bei Freiflächen beträgt die Absenkung 15 Prozent, bei Flächen ehemaliger wirtschaftlicher und militärischer Nutzung elf Prozent. Die Vergütung für Anlagen auf Ackerflächen ab dem 1. Juli 2010 entfällt. Denn es soll vermieden werden, dass landwirtschaftlich nutzbare Flächen für Solaranlagen verbraucht werden. Im Gegenzug werden andere vorbelastete Flächen in die Förderung neu aufgenommen. Dazu zählen Industrie- und Gewerbegebiete sowie Seitenstreifen von Autobahnen und Schienenwegen
  • Die Förderung von Freiflächenanlagen war bislang bis einschließlich 2014 befristet. Diese Befristung wird aufgehoben.
  • Den Anreiz für den Eigenverbrauch erhöhen: Die Vergütung steigt hier von vier auf acht Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für Anlagen mit einer Leistung bis 800 Kilowatt. Eigenverbrauch bedeutet, dass man den gewonnenen Strom nicht einspeist, sondern selbst verbraucht. Er wird über einen Zähler registriert und bezuschusst.
  • Degression wird neugestaltet: Jedes Jahr sinkt die Vergütung regulär um neun Prozent für neue Anlagen. Überschreitet der Zubau neuer Anlagen ein bestimmtes Volumen, sank die Vergütung bislang um einen weiteren Prozentpunkt, also um insgesamt zehn Prozent. Diese Regelung wird erweitert: Bei einem Zubau von 2.500 bis 3.500 Megawatt bleibt es bei einer Degression von neun Prozent. Wird diese Grenze überschritten, wird stärker gekürzt: um elf Prozent im Jahr 2011 und um 13 Prozent 2012.  Bleibt der Zubau dagegen unter diesem Ziel, fällt die Minderung niedriger aus.

Mit dieser Flexibilisierung kann man dem Marktgeschehen besser Rechnung tragen: Wenn viele Anlagen gebaut werden, liegt das an den gesunkenen Preisen. Dann kann auch die Förderung vermindert werden. Betroffen von den Änderungen sind neue Anlagen. Bestehende Anlagen erhalten die Vergütungssätze, die galten, als sie errichtet wurden.

Der Bundestag muss der Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes noch zustimmen.
Wie funktioniert das EEG?
Bislang ist der aus erneuerbaren Energien erzeugte Strom in Deutschland im Durchschnitt noch teurer als Strom aus fossilen oder nuklearen Quellen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet Netzbetreiber, Strom aus erneuerbaren Energien von den Erzeugern abzunehmen. Die Anlagebetreiber erhalten dafür mindestens zwanzig Jahre lang eine gesetzlich festgelegte Mindestvergütung. Die Vergütung orientiert sich an den jeweiligen Erzeugerkosten der einzelnen Sparten. Die garantierte Mindestvergütung sinkt kontinuierlich für hinzukommende Anlagen. Diese Degression trägt den stetig sinkenden Erzeugungskosten Rechnung.

Was kostet die Förderung der erneuerbaren Energien?
Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr kostete die Umlage des EEG monatlich 3,30 bis 3,50 Euro (bezogen auf 2009). Allerdings wird der Anteil an der Stromrechnung, der auf die EEG-Umlage zurückzuführen ist, im Jahr 2010 stark ansteigen: auf circa 5,95 Euro pro Monat.

Quelle

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